WillkommenWir freuen uns, Sie auf unserer Webseite begrüen zu dürfen. Wichtige Informationen zu Unternehmerpflicht und Personalverantwortung sollen Ihnen helfen die Arbeitssicherheit zu erhöhen und Ihre rechtliche Stellung zu stärken.
Neue RegelungenAm 01.01.2006 wurde die BG-Regel DGUV 103-011(bisher BGR A3) in Kraft gesetzt. Hiernach müssen Arbeiten unter Spannung ausgebildet werden. Die Ausbildung für Arbeiten unter Spannung soll Arbeitsanweisende, Arbeitsverantwortliche und Arbeitsdurchführende entsprechend den Forderungen nach BGR A3 qualifizieren. Durch die Neufassung der DGUV 103-011(bisher BGR A3) sowie der Forderung der Berufsgenossenschaft "Arbeiten unter Spannung" auszubilden und mit der Erteilung eines AuS-Passes zu dokumentieren, sind die Unternehmer verpflichtet, ihre Mitarbeiter entsprechend zu qualifizieren. Die Bedeutung dessen und welche Arbeiten als "Arbeiten unter Spannung" zählen wird hier oft unterschätzt. |
Neue Termine f?r:
Ausbildung zum Brandschutzhelfer Termin auf Anfrage
im SeminarzentrumMannheim-Stra?enheim | |||||