InformationenDer "Fachausschuss Elektrotechnik" hat die BG-Regel DGUV 103-011(bisher BGR A3) "Arbeiten unter Spannung" unter Ber?cksichtigung der DIN VDE 0105-100 "Betrieb von elektrischen Anlagen; Teil 100: Allgemeine Anforderungen" erstellt. Damit soll der Rahmen f?r nationale Regelungen zur Durchf?hrung der Arbeiten beschrieben werden, die prinzipiell auf alle Spannungsebenen anwendbar sind.
Als oberster Grundsatz gilt, dass diese Arbeiten nur dann durchgef?hrt werden d?rfen, wenn die Sicherheit und der Gesundheitsschutz aller an den Arbeiten beteiligten Personen sichergestellt werden kann. Nur durch Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren und gut ausgebildetes und ausger?stetes Personal kann die sichere Ausf?hrung der Arbeiten erreicht werden. Voraussetzungen f?r die Ausbildung zum "Arbeiten unter Spannung" sind: –grunds?tzliche Qualifikation zur Elektrofachkraft, –Mindestalter 18 Jahre, –gesundheitliche Eignung; diese kann z. B. durch die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz f?r arbeitsmedizinische Untersuchungen G 25 "Fahr-, Steuer- und ?berwachungst?tigkeiten" nachgewiesen werden, –abgeschlossene Erste-Hilfe-Ausbildung, einschlie?lich Herz-Lungen- Wiederbelebung (HLW).
Hierzu geh?rt, dass die Person die vorgegebenen Arbeits- und Montageverfahren im spannungslosen Zustand beherrscht und mit den entsprechenden elektrischen Anlagen technisch vertraut ist. | Definition... f?r Arbeiten unter Spannung nach DGUV 103-011(bisher BGR A3): Jede Arbeit, bei der eine Person mit K?rperteilen oder Gegenst?nden (Werkzeuge, Ger?te, Ausr?stungen oder Vorrichtungen) unter Spannung stehende Teile ber?hrt oder in die Gefahrenzone gelangt. "Arbeiten unter Spannung" sind T?tigkeiten wie Verbinden, Montieren, Ein- und Ausbauen, g?ngig machen und Fetten, Abdecken oder Reinigen. Diese Regel gilt f?r Arbeiten an aktiven Teilen aller Spannungsebenen ab 50 V ~ und 120 V –, deren spannungsfreier Zustand nicht sichergestellt ist. | |||||